Bitte vereinbaren Sie ihren Termin bevorzugt über unsere
diese ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche für Sie erreichbar. Zudem können Sie sich direkt ihren Wunschtermin auswählen. Termine zur Schwindeldiagnostik und Hörgeräte-Verordnungen/-Kontrollen/-Abnahmen vereinbaren Sie bitte weiterhin telefonisch.
Die online verfügbaren Termine entsprechen den telefonisch verfügbaren Terminen.
Eine Terminvereinbarung kann telefonisch erfolgen unter
(Erreichbarkeit Mo-Do 8:30-10:30, Fr 8-10 Uhr)
Information für Termine mit Dringlichkeit:
Ab Januar 2023 sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für die Terminvereinbarung in dringenden Fällen vor, dass Patienten und Patientinnen, die einen zeitnahen Termin benötigen, über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder den Hausarzt vermittelt werden können.
Für einen zeitnahen Termin stellen Sie sich bei Ihrem Hausarzt vor. Stellt dieser die medizinische begründete Dringlichkeit eines Facharztbesuches fest, stellt er einen Überweisungsschein mit einem Dringlichkeitsmerkmal aus und vereinbart für Sie einen speziellen Termin in der Facharztpraxis. Alternativ kontaktieren Sie bitte die Terminservicestelle der KVB unter der Telefonnummer
116 117
Bringen Sie zu diesem Termin bitte die Überweisung und Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, senden Sie ihre Terminanfragen gerne auch per Email an:
Sprechzeiten | vormittags | nachmittags |
---|---|---|
Montag | 08:30 – 12:30 | |
Dienstag | 08:30 – 13:00 | 14:00 – 18:00 |
Mittwoch | 08:30 – 12:30 | |
Donnerstag | 08:30 – 11:30 | 12:30 – 15:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind grundversorgende Fachärzte seit dem 01.09.2019 verpflichtet, in der Woche mindestens fünf offene Sprechstunden anzubieten. Unsere offene Sprechstunde findet täglich jeweils in der ersten Stunde der Vormittagssprechstunde statt.
Bitte beachten Sie: Auch hierfür ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich. Im Falle von zu großem Patientenaufkommen werden wir die Behandlung nach medizinischer Dringlichkeit priorisieren und sie gegebenfalls an ihren Hausarzt verweisen. Wir bitten um ihr Verständnis!